FAQ - Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wie werden die Kinder im „Zwergenhaus“ verpflegt?

Wir bieten den Kindern in unseren Einrichtungen eine ausgewogene Vollverpflegung an, die das Frühstück, ein warmes Mittagessen, einen Snack am Nachmittag sowie Obst und Getränke beinhaltet.

Soweit möglich bieten wir den Kindern Lebensmittel aus der Region an. Obst und Gemüse beziehen wir z. B. vom Obst- und Gemüsehandel Nordhues.

Der Aufschnitt wird von der Metzgerei Höpker-Schröder geliefert und auch Brot und Brötchen kaufen wir täglich frisch.

Für diese Vollverpflegung zahlen die Eltern z. Zt. pauschal 120,00 € pro Monat.

Zuletzt aktualisiert am 24. März 2023 von Creaitv Werbung.

Kostet mich/uns die Betreuung im „Zwergenhaus“ mehr als in einer anderen Kindertagesstätte?

Der Beitrag für die Betreuung im „Zwergenhaus“ wird – genau wie in jeder anderen öffentlichen Kindertagesstätte – direkt mit der Stadt Beckum abgerechnet.

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Höhe des Jahreseinkommens der Eltern.

Hier in der Einrichtung bezahlen Sie – ebenfalls wie überall - nur noch das Essensgeld für Ihr Kind.

Zuletzt aktualisiert am 10. Januar 2022 von Creaitv Werbung.

Wer ist der Träger der „Kindertagesstätte Zwergenhaus e.V.“?

Unsere Einrichtungen werden von einem eingetragenen Trägerverein betrieben.

Dieser Trägerverein ist anerkannt als „freier Träger der öffentlichen Jugendhilfe“ und finanziert den Betrieb der Kindertagesstätten aus öffentlichen Fördermitteln und Spenden.

Aus diesem Grund zahlen die Eltern den Beitrag für die Kinderbetreuung direkt an die Stadt Beckum.

Zuletzt aktualisiert am 18. Oktober 2021 von Creaitv Werbung.

Wo kann mein/unser Kind in den Sommerferien betreut werden, wenn das „Zwergenhaus“ geschlossen ist?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind während der Sommerferien in einer anderen Einrichtung betreuen zu lassen.

Da die Kapazitäten hierfür in den anderen Kindertagesstätten jedoch begrenzt sind, gelten hier sehr strenge Regeln.

Sie müssen spätestens im Mai des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich nachweisen, dass Sie – bei Paaren selbstverständlich Beide - in der Ferienzeit der Einrichtung selbst keinen Urlaub bekommen können, damit Ihr Wunsch berücksichtigt werden kann.

Zuletzt aktualisiert am 18. Oktober 2021 von Creaitv Werbung.